Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden.
Der letzte Kurs fand im November 2023 im Alten E-Werk statt. Auch im Jahr 2024 soll ein Kurs angeboten werden. Eine Ankündigung erfolgt noch. Die Teilnahme ist kostenfrei. Informationen und Anmeldungen unter 02521 29.5014 (Frau Benjilany/Stadt Beckum).
Hier der Flyer zum Kurs.