Kurs zur Nachbarschaftshilfe

Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden.

Der letzte Kurs fand im November 2023 im Alten E-Werk statt. Auch im Jahr 2024 soll ein Kurs angeboten werden. Eine Ankündigung erfolgt noch. Die Teilnahme ist kostenfrei. Informationen und Anmeldungen unter 02521 29.5014 (Frau Benjilany/Stadt Beckum).

Hier der Flyer zum Kurs.